Angelverträge

Die Wasserflächen des Seepark Nordholz sind in Sachen Fischereirechte/Angeln an den Angelverein Bremerhaven-Wesermünde e.V. verpachtet. Damit dürfen alle Mitglieder dieses Vereins, die ihren Jahresbeitrag bezahlt haben, das Gelände zum Angeln betreten. Begleitpersonen (auch Familienmitglieder) sind aus Haftungsgründen sowie zum Schutze der Natur ausdrücklich nicht erlaubt.

In Absprache mit dem Angelverein können Personen, die nicht im Verein sind und gerne angeln möchten, ausnahmslos und nur bei Herrn  Gerhard Schlichting  unter 0172 43 222 01 oder über Herrn Matthias Wiese 0174 9501088 Monats- oder Jahresangelkarten erwerben ( im Ausnahmefall auch Tagesangelkarten, wenn mehrere davon gewünscht werden ).

Personen, die eine Angelberechtigung haben, dürfen den Angelbereich ( siehe orange Bereich Karte Nutzungsverträge ), die Flachgewässer vor dem Schilfgürtel auf der Nordseite und die Seefläche mit zurzeit maximal  2 Belly-Booten betreten/befahren. Das Befahren der Wasserflächen mit Booten, Schlauchbooten und anderen Sportgeräten  ist ausdrücklich verboten.  Vorschriften, die beim Angeln von allen beachtet werden müssen, siehe unten im Mustervertrag.