Nutzungsvertrag

Das Erfordernis, das Betreten des gesamten Geländes des Seepark Nordholz von dem Abschluss eines Nutzungsvertrages, der vor dem Betreten abzuschließen ist, abhängig zu machen, hat sich dadurch ergeben, dass die Besucher dieses Gelände in der Vergangenheit vor über 10 Jahren in einer Art und Weise behandelt haben, die für den Eigentümer und die anderen normalen  Besucher nicht mehr zu ertragen war. 30 bis 40 Partys im Sommerbereich, mit den natürlich liegengelassenen Müllresten, Entsorgung von ganzen Schlafzimmern, Ölresten oder anderen Schadstoffen, permanente Zerstörungen im gesamten Geländebereich usw.. Die Spitze war, dass ich auf meine Kosten Taucher eingesetzt habe, die mir beidseitig all den Müll, der in den Jahren davor in See geworfen wurde, in 2 Container gesammelt haben. Beide waren abends ca. 1 m voll. Am nächsten Tag wollten wir weiter machen und fanden unsere Container beide leer wieder. Jugendliche hatten allen Müll über Nacht  wieder in den See geworfen und 6 ALDI Wagen noch dazu. Ich habe den See sofort gesperrt und 2 Wachmänner eingestellt, die jeden vom Gelände gewiesen haben.

Als die normalen Besucher immer wieder den Wunsch geäußert haben, doch das Gelände wieder betreten zu dürfen, habe ich den Nutzungsvertrag ausgearbeitet und zur Bedingung gemacht, dass jemand das Gelände betreten darf. Niemand, der nicht zum Angeln berechtigt ist oder vor dem Betreten des Geländes den entsprechenden Nutzungsvertrag abgeschlossen hat, darf das Gelände des Seeparks betreten.

Oberster Tenor ist jetzt für alle zum Betreten berechtigte Personen, dass sie sich bewusst sind, dass sie zu Besuch  in der   N A T U R   sind und sich entsprechend zu verhalten haben, ebenso, wie es jeder normale Besucher mit Benimm auch tun würde.

Um den Nutzungsvertragsinhaber einige Hilfestellungen zu geben,  bekommt er beim Vertragsabschluss einen Lageplan mit den Allgemeinen Nutzungsbedingungen auf der Rückseite ausgehändigt ( siehe Plan auf dieser Seite ). Wichtig dabei ist, dass das gesamte Gelände in Nutzungszonen eingeteilt ist, die von allen zu beachten sind.

Insbesondere die roten Bereiche und der Angelbereich ( meist sind nur ein bis zwei Angler in diesem Bereich )  sind Schutzzonen für die Natur, die deshalb  kein Nutzungsvertragspartner  zu betreten hat. Auch die Unterteilung in Nichthundestrand oder Hundestrand ( siehe Plan ) kommt eine wichtige Bedeutung zu, weil nicht jeder Hunde mag und der Nichthundestrand in Sachen Hygiene besonders geschützt werden soll.

Nutzungsverträge kann jeder Interessierte bei Herrn Gerhard Schlichting 0172 43 222 01 oder bei Herrn Matthias Wiese 0174 9501088 erwerben.

Der Eigentümer des Seepark Nordholz weist ausdrücklich darauf hin, dass das Betreten ohne Nutzungsvertrag öffentlich rechtlich  den Tatbestand des Hausfriedenbruchs erfüllt und in härteren Fällen oder im Wiederholungsfall zu einer Anzeige führt. Privat rechtlich kann der Eigentümer bei Betreten des Geländes ohne Nutzungsvertrag laut Ausschreibung auf den Schildern, die an jedem öffentlichen Eingang stehen, eine Bearbeitungsentgelt von 25 Euro je Person verlangen. Ferner ist wichtig zu wissen, dass das Wegschmeißen einer Zigarettenkippe uder das Nichtentfernen von Hundehaufen auf den Wegen und öffentlichen Flächen zu einem Strafentgelt von 10 Euro und im Wiederholungsfalle zum Entzug des Nutzungsvertrages führt.